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Förderrichtlinie „go-digital“ bis 2024 verlängert
Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.
Die neue Richtlinie verbessert das bewährte Förderprogramm an zahlreichen Stellen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:
- Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
- Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Die Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2022 möglich.
Die Antragstellung zur Förderung sowie die Beratungsleistung und selbst die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung übernehmen weiterhin autorisierte Beratungsunternehmen. Eine Übersicht über die Beratungsunternehmen in unserer Region ist über die folgende Seite abrufbar:
Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den genannten beiden neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern.
Alle Informationen zur Förderrichtlinie: