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Bundeswirtschaftsministerium gibt Startschuss für Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie
19.02.2021 BMWi-PRESSEMITTEILUNG
Bundeswirtschaftsministerium gibt Startschuss für Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie
Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ steht. Es umfasst vier Förderrichtlinien und einen Förderumfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024. In 2020 waren bereits erste Projekte in einem Umfang von 44 Millionen Euro gestartet.
Konkret unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium mit vier neuen Förderrichtlinien die deutsche Fahrzeugindustrie auf dem Weg in eine digitale und nachhaltige Zukunft. Ziel ist, mit Investitionen die Transformation der Branche voranzutreiben: in den Bereichen autonomes Fahren, digitalisierte und nachhaltige Produktion, Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle und beim Umstieg auf alternative Antriebe. Unternehmen können in Kürze Fördergelder für Schlüsselinvestitionen, Forschung und Entwicklung und für die regionale Vernetzung in Innovationsclustern beantragen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit dem neuen Förderprogramm geben wir einen milliardenschweren Investitionsimpuls für Fahrzeughersteller und Zulieferer. Damit machen wir den Automobilstandort Deutschland fit für die Zukunft und sichern gute Arbeitsplätze und digitales Know-How in der deutschen Fahrzeugindustrie. Gerade kleine und mittlere Zulieferunternehmen können von der Förderung profitieren und mit innovativen Technologien die Mobilität der Zukunft vorantreiben. Erste Projekte sind bereits 2020 gestartet. Allein für 2021 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro an Mitteln bereit.“
Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ ist als Ziffer 35c Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Es umfasst folgende Module
- Modul A – Modernisierung der Produktion: Das Modul A umfasst eine Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse in neue Anlagen und Infrastruktur und eine weitere Förderrichtlinie zu Forschungs- und Entwicklungsaspekten der Produktion.
Ziel der Förderung ist es, die Modernisierung der Produktion zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf Investitionen in neue Anlagen und in Infrastruktur zur Entwicklung von Industrie 4.0. - Modul B – Förderung innovativer Produkte: eine Förderrichtlinie zu Forschung und Entwicklung für wettbewerbsfähige und innovative Produkte
Die Förderung soll innovative Produkte rund um die Themen autonomes Fahren, alternative Antriebe und neue Mobilitätskonzepte unterstützen. - Modul C – Regionale Innovationscluster: eine Förderrichtlinie zur Förderung von regionalen Innovationsclustern
Durch Wissens- und Erfahrungsaustausch in Clustern und beispielsweise auch die gemeinschaftliche Nutzung von Reallaboren soll die Wertschöpfung in den einzelnen Unternehmen gestärkt werden.
Für das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie““ stehen insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung. Erste FuE-Projekte in Modul B sind bereits Ende 2020 gestartet. Weitere Projektvorschläge liegen vor. Aufgrund der vielen bisherigen Anfragen, ist zeitnah mit einer großen Anzahl von Projekten in allen Modulen zu rechnen. Für 2021 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro zur Verfügung, davon 400 Millionen Euro für Investitionsförderung. Die Antragstellung wird nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger in wenigen Wochen starten.
Neben dem Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie“ stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Zukunftsfonds Automobilindustrie eine weitere Milliarde an Fördermitteln bereitet. Für die Ausgestaltung des Zukunftsfonds erarbeitet ein dafür einberufener Expertenausschuss derzeit Vorschläge. Ziel des Zukunftsfonds ist es, in Ergänzung zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets einschließlich der Ziffer 35c, die mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie zu adressieren.